Scheibenservice
Steinschlagreparatur
Wir prüfen je nach Art und Position, ob ein Steinschlag in der Windschutzscheibe repariert werden darf. Repariert werden können nur Beschädigungen, die auf die äußere Scheibe beschränkt sind. Außerdem darf der Defekt in der Scheibe nicht größer als ein Zwei-Euro-Stück sein. Dazu muss der Schaden mindestens zehn Zentimeter vom Rand der Windschutzscheibe entfernt liegen und darf sich zudem nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Letzteres ist vom Gesetzgeber eindeutig definiert: Das Sichtfeld des Fahrers liegt in einem senkrechten Streifen von etwa 30 Zentimetern Breite genau in der Lenkradmitte. Oben und unten wird das Fahrersichtfeld vom Feld des Scheibenwischers begrenzt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird mit einem speziellen Kunstharz-Verfahren der Schaden preiswert und schnell beseitigt.
Ist Ihr Fahrzeug Teilkasko versichert, übernimmt in den meisten Fällen Ihre Versicherung die Kosten für eine Reparatur der Scheibe zu 100%.
Die richtige Scheibe – immer in Erstausrüsterqualität
Kann die scheibe aus den oben genannten Gründen nicht repariert werden, tauschen wir Ihre Scheiben schnell und professionel aus. Wir werden ausschliesslich mit Scheiben in Erstausrüsterqualität beliefert. Nach dem Austausch der Scheibe sollte das Fahrzeug bis zum vollständigen Aushärten des Klebers (ca. 4-6 Stunden) nicht gefahren werden. Die alte Scheibe wird selbstverständlich umweltgerecht entsorgt.
Ist Ihr Fahrzeug Teilkasko versichert, übernimmt in den meisten Fällen Ihre Versicherung die Kosten für eine Reparatur der Scheibe abzüglich der Selbstbeteiligung.